… Fataler Verlauf einer Influenza-Erkrankung einer jungen Frau …
Am 10.1.99 kam es in Sachsen zum tödlichen Ausgang der Influenza-Erkrankung einer 20jährigen Zahnarzthelferin. Die junge Frau wurde am Donnerstag, dem 7.1.99, von ihrem Arbeitgeber wegen akuter Krankheitserscheinungen nach Hause geschickt und suchte noch am gleichen Tag ihre Hausärztin auf. Es waren Schweißausbrüche, Husten, Kopf- und Gliederschmerzen zu beobachten. Die klinische Untersuchung ergab einen sehr niedrigen Blutdruck (90/65 mm Hg, bei Kontrolle 100/70 mm Hg), Rachenring und Tonsillen gerötet, Rachenhinterwand verschleimt, kein Fieber, keine ›Schleim-Eiter-Straße‹, keine Beläge, Herz und Lunge physikalisch unauffällig.
Diagnosen: Akute Pharyngotracheitis, Virusinfektion, chronische venöse Insuffizienz.
Die Hausärztin verordnete eine symptomatische Therapie, veranlaßte eine Arbeitsbefreiung für zunächst zwei Tage, verordnete Bettruhe und empfahl, reichlich Flüssigkeit zu sich zu nehmen. Eine erneute Vorstellung sollte bei Verschlechterung sofort erfolgen, sonst nach vier Tagen, am darauffolgenden Montag.
Am folgenden Tag, dem 8.1.99, stellte sich Fieber ein (40 °C). Eine erneute Konsultation oder Information der Hausärztin erfolgte nicht. Am nächsten Tag, dem 9.1.99, wurde die Patienten durch ihre Mutter versorgt. Diese gab nachträglich an, daß der Puls hoch (154/min) und der Blutdruck niedrig (85/73 mm Hg) gewesen sei. Außerdem fiel ihr auf, daß ihre Tochter offensichtlich Schwierigkeiten hatte, Luft zu bekommen. Sie verließ ihre Tochter gegen 23.00 Uhr. Trotz der Verschlechterung des Zustandes wurde die Hausärztin weder aufgesucht noch informiert.
Am 10.1.99 wurde die Patientin tot im Bett aufgefunden. Auf Grund der zunächst unklaren Situation wurde am 11.1.99 in den Nachmittagsstunden eine Obduktion im Institut für Rechtsmedizin der Universität Leipzig durchgeführt.
Diese ergab das Bild einer Influenza. Die Schleimhäute der Rachenregion waren deutlich gerötet. In den Atemwegen fand sich bis in tiefere feine Aufzweigungen eine düsterrote Schleimhaut mit kleieartigen Belägen sowie schaumig-flüssigem Inhalt. Weiterhin wurde eine Lobärpneumonie im Stadium der roten Hepatisation festgestellt.
Außerdem fanden sich Zeichen von Durchblutungsstörungen in Herzmuskel, Leber und Nieren. Feingeweblich wurden im Herzmuskel Zelluntergänge festgestellt. Im bei der Sektion entnommenen Blut zeigte sich folgender Befund im IFT: Influenza-A-IgA 1 : 40, -IgG negativ; Influenza-B-IgA negativ, -IgG 1 : 320; damit konnte eine Influenza-A-Infektion weder bewiesen noch ausgeschlossen werden. Einen Tag nach der Sektion erfolgte die Sicherstellung von Proben für die Influenza-Anzucht und die PCR. Leider konnte nur noch formalinfixierte Trachea und Lunge zur Untersuchung eingesandt werden. Auf Grund des ungeeigneten Materials gelang kein Nachweis von Influenzaviren.
Die Ermittlungen und die Obduktion ergaben keinerlei Hinweise auf Vorschädigungen bzw. eine besondere Belastungssituation. Die Verstorbene hatte regelmäßig Volleyball gespielt. Eine Influenza-Schutzimpfung war nicht erfolgt.
Kommentar: Die in den letzten Wochen abgelaufene Influenza-Erkrankungswelle hat, wie in jedem Jahr, auch zu einer Reihe von Sterbefällen geführt, die aber erwartungsgemäß überwiegend ältere Menschen betrafen. Tödlich verlaufende akute Influenza-Erkrankungen bei jungen Menschen sind selten, kommen aber immer wieder vor (s. a. Epid. Bull. 26/97: 174–177). Der hier beschriebene Erkrankungsfall betrifft eine junge Frau ohne Grundleiden oder erkennbare Vorschädigungen. Man wird daran erinnert, die Influenza immer sehr ernst zu nehmen und eine medizinische Betreuung in Abhängigkeit vom Krankheitsverlauf zu sichern. Patienten und ihre Angehörigen sollten auf Symptome, die eine Verschlechterung des Zustandes signalisieren, besonders hingewiesen werden.
Die Erkrankung kann als pathologisch-anatomisch gesichert gelten. Bedauerlich ist, daß kein tauglicher Versuch unternommen wurde, das Influenzavirus und eventuell begleitende bakterielle Erreger zu isolieren und zu bestimmen, obwohl das Bild für eine Influenza sprach. – Als Zahnarzthelferin gehörte die Verstorbene zu dem besonders exponierten medizinischen Personal, einem Personenkreis, dem wegen erhöhter Gefährdung die vorbeugende Schutzimpfung empfohlen wird.


