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Impfschaden nach Serumgabe

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… in Abweichung von den Empfehlungen der STIKO …

Ein am 2.1.1998 in Deutschland geborenes Kind einer aus dem Libanon stammenden Familie (Asylbewerber) erkrankte am 19. September 1998 akut mit Fieber (bis 39 °C), einem Racheninfekt und Schnupfen. Eine schlaffe Lähmung des rechten Beines, die am 22.9. auftrat, führte nach der Vorstellung in der Rettungsstelle am 23.9. zur Einweisung die Kinderabteilung des örtlichen Krankenhauses. Bei der Aufnahme befand sich das rechte Bein in Abduktionsstellung und war ohne eigene Beweglichkeit.

Die Patellarsehnenreflexe waren rechts nicht auslösbar. Mittels des MRT wurden intraspinale raumfordernde Prozesse und Fehlbildungen ausgeschlossen, ebenso ein Hüftgelenkserguß. Das Kind hatte am 13.8.98, 40 Tage vor Auftreten der Parese, eine erste Impfung mit oraler Polio-Vakzine (OPV) erhalten. Da das 8 Monate alte Kind bis zu diesem Zeitpunkt (außer der BCG-Impfung) keine weiteren Impfungen erhalten hatte, gab die Kinderärztin synchron am gleichen Tage eine DTPa-HIB-Impfung (intragluteal) und HB-Impfung (kontralateral). Das Geschwisterkind im Vorschulalter erhielt am gleichen Tage (13.8.98) eine zweite Dosis OPV. Aufgrund der klinischen Befunde und anamnestischen Angaben sprachen die behandelnden Kinderärzte den Verdacht auf eine Vakzine-assoziierte paralytische Poliomyelitis (VAPP) aus, der zur Einleitung gezielter virologischer und serologischer Untersuchungen führte. Gleichzeitig erfolgte (lt. Epikrise) eine Meldung an das Niedersächsische Landesgesundheitsamt in Hannover, das die Aufgabe der AFP-Surveillance im Rahmen der Poliomyelitis-Eradikation wahrnimmt. Die Information des zuständigen Gesundheitsamtes verzögerte sich. Im Nationalen Referenzzentrum für Poliomyelitis und Enteroviren am RKI wurde aus einer ersten Stuhlprobe Poliovirus Typ 1 angezüchtet, die PCR auf Enteroviren war positiv, zwei Wochen später wurde aus dem Stuhl Poliovirus Typ 2 angezüchtet. In den
zwei begleitend eingesendeten Seren wurden protektive Antikörper gegen Poliovirus 1, 2 und 3 (neutralisierende Antikörper gegen Polio 1: 1 : 40; Polio 2: > 1 : 160; Polio 3: 1 : 40) und damit eine aktuelle Auseinandersetzung des Organismus mit dem Impfvirus schon am 28.9.98, also 6 Tage nach Beginn der Lähmungen nachgewiesen. Die angezüchteten Polioviren wurden mit den entsprechenden Markern als ›Sabin like‹, d. h. als Impfvirus, bestimmt.

Unter antibiotischer und antientzündlicher Therapie kam es zu einer gewissen Besserung der Spontanmotorik des betroffenen Beines. Nach 14 Tagen wurde mit aktiver Physiotherapie begonnen und eine Nachtlagerungsschiene (Spitzfußprophylaxe und Verhinderung der Außenrotation im Hüftgelenk) verwendet. Bis zur Entlassung am 13.11.98 war eine weitere, sehr langsame Besserung der aktiven Beweglichkeit festzustellen. Eine Prognose bezüglich der vollständigen Rückbildung der Parese war noch nicht möglich.

Die Diagnose ›Vakzine-assoziierte Poliomyelitis‹ muß aufgrund des zeitlichen Zusammenhanges zwischen Impfung und Erkrankung, des Fehlens des Nachweises einer plausiblen anderen Ursache und des Nachweises von Polio-Impfviren im Stuhl als ›klinisch-epidemiologisch bestätigt‹ angesehen werden. Das Zeitintervall von der Impfstoffgabe bis zum Beginn der Lähmungen ist in diesem Falle mit 40 Tagen allerdings deutlich größer als die in der internationalen Falldefinition vorgegebene Spanne von 7–30 Tagen.

Der Haushaltskontakt zu dem ebenfalls mit OPV geimpften Geschwisterkind könnte dieses Faktum erklären.

Diese 14. in Deutschland erfaßte Vakzine-assoziierte Poliomyelitis ist sehr wahrscheinlich die letzte ihrer Art in unserem Land. Sie hätte vermieden werden können, weil die Gabe von OPV sowohl nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission am RKI als auch nach den Empfehlungen der Sächsischen Impfkommission (die eine sequentielle Impfung in der Reihenfolge IPV/OPV zulassen) nicht mehr hätte gegeben werden dürfen.

Hauptanliegen der im Frühjahr 1998 erfolgten Umstellung von OPV auf IPV war die Vermeidung Vakzine-assoziierter paralytischer Poliomyelitiden bei Impflingen oder Kontaktpersonen, die zwar sehr selten auftraten (nach Erstimpfung etwa eine VAPP auf eine Million Impfungen), aber wenn, dann oft schwer verliefen und zu bleibenden Schäden führten.

Am Beispiel dieser Erkrankung soll daran erinnert werden, beim Auftreten atypischer Impfverläufe den öffentlichen Gesundheitsdienst frühzeitig einzuschalten, um bei der Ursachenklärung, Differentialdiagnostik und den epidemiologischen Ermittlungen Rat und Hilfe zu erhalten.

Hier erfuhr der zuständige Amtsarzt erst am 23.11.98, über zwei Monate nach dem Ereignis, von dem Impfschadensfall; einige notwendige diagnostische Schritte, so z. B. eine virologische und molekularbiologische Liquoruntersuchung und differentialdiagnostische Untersuchungen (z. B. auf andere Enteroviren, Borreliose, FSME) sowie gezielte epidemiologische Ermittlungen unterblieben.

Quelle:
Epidemiologisches Bulletin 12 / 1999

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