… Lanka und Rosenheim – mal wieder …
Impfgegner Lanka kann nicht punkten
Dafür erntete der 42-Jährige im August 2003 einen Strafbefehl. Auf seinen Einspruch dagegen verurteilte ihn das Amtsgericht Rosenheim Mitte Juni 2005 dennoch wegen Beleidigung in zwei Fällen zu einer Geldstrafe von 900 Euro. Das wollte der Angeklagte nicht akzeptieren und legte Berufung zum Landgericht Traunstein ein.
Die Siebte Strafkammer verwarf seine Berufung gestern kostenpflichtig als “unbegründet”. Im Urteil unterstrich Vorsitzender Richter Dr. Jürgen Zenkel: “Ihr Recht, gegen Impfen einzutreten, hört dort auf, wo Sie das Recht eines anderen Menschen, nicht beleidigt zu werden, verletzen.”
Der 42-Jährige, der Arbeitslosenunterstützung bezieht und sich selbst auch als “Virologe und Virusentdecker” bezeichnete, hatte gestern immer wieder versucht, sein eigentliches Anliegen in die Verhandlung einzubringen. Der Vorsitzende Richter wies ihn mehrfach darauf hin, dass Gegenstand des Verfahrens ausschließlich die Beleidigungstaten gegen die beiden Juristen seien, nicht die Impfproblematik und das damit verbundene Engagement des Angeklagten – das sicher “mit guten Argumenten zu unterlegen” sei. Beide Sachverhalte seien aber völlig getrennt von einander.
Die Pflichtverteidigerin, Isabell Ott aus Hufschlag, hatte auf Freispruch beziehungsweise hilfsweise auf eine “milde Strafe” plädiert. Staatsanwalt Dr. Josef Hager hatte beantragt, die Berufung zu verwerfen.
Quelle:
OBV online: Krimineller Stefan Lanka


