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Kranke müssen draußen bleiben

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… wenn Kinderkrankheiten nicht harmlos verlaufen …

Warnung vor Infektionskrankheiten
Warnung vor Infektionskrankheiten
Bis zum 29.03.2005 wurden im Rahmen des Masernausbruchs in Hessen insgesamt 173 Fälle von Masernerkrankungen überwiegend bei Kindern, aber auch bei Jugendlichen und Erwachsenen gemeldet. Von 166 Erkrankten konnte der Impfstatus in Erfahrung gebracht werden. 161 (97%) waren nicht geimpft. Von den insgesamt 173 Fällen mußten 20 Erkrankte wegen Komplikationen oder schwerer Verläufe stationär behandelt werden (11,5%). 5 (3%) Patienten mit bekanntem Impfstatus erkrankten trotz vorheriger Immunisierung.

Ein 14-jähriges Mädchen mit Down-Syndrom aus dem Wetteraukreis erkrankte am 17.02.2005 mit Fieber, Husten und Mattigkeitsgefühl. Die konsultierte Hausärztin verordnete Paracetamol. Da das Fieber weiter anstieg und der Husten zunahm erfolgte am 22.02. eine Antibiotikumbehandlung. Das Mädchen wurde zunehmend apathisch und verstarb am Abend des 23.02.. Wiederbelebungsversuche durch den sofort hinzugezogenen Notarzt waren erfolglos. Wegen der im Leichenschauschein attestierten unklaren Todesursache erfolgte am 25.02. eine staatsanwaltlich angeordnete Obduktion. Hiernach wurde laut Obduktionsschein eine fragliche Arzneimittelallergie bei schwerer Tracheobronchitis angenommen. Am 04.03. wurde das Mädchen bestattet.

Am 03.03. bekam das Gesundheitsamt im Rahmen seiner Ermittlungen in einem Masernfall von einer Schulsekretärin den Hinweis, daß mehrere Masern-Verdachtsfälle in der Schule bekannt seien. Von keinem der insgesamt 8 Verdachtsfälle, die namentlich gemeldet wurden, gab es bisher eine ärztliche Meldung. Bis zu diesem Zeitpunkt waren bereits über 20 Masernfälle im Kreisgebiet dem Gesundheitsamt gemeldet worden. Im Rahmen der sofort aufgenommenen Ermittlungen kam von der Schule der Hinweis auf eine 2 Wochen vorher gestorbene Schülerin, über deren Krankheit aber nichts bekannt war.

Nach Einsichtnahme in Leichenschauschein und Obduktionsschein und eingehender Befragung der Mutter des verstorbenen Mädchens und eines Rechtsmediziners am 07.03. durch das Gesundheitsamt ergab sich folgender Sachverhalt:

Das Mädchen war wegen des Down-Syndroms nicht gegen Masern geimpft worden. Allerdings war auch bei den jüngeren nicht behinderten Geschwisterkindern eine Masernimpfung unterblieben. Bereits am 22.02 und noch vor der ersten Antibiotikumgabe war ein fleckiger Ausschlag im Gesicht aufgetreten. Der Kripobeamtin, die wegen der ungeklärten Todesart hinzugezogen wurde, waren bei Inspektion der Mundhöhle “merkwürdige weiße Flecken” aufgefallen, die sie veranlassten, die Staatsanwaltschaft einzuschalten. Diese ordnete eine Obduktion an. Die in der Rechtsmedizin getroffenen Feststellungen wurden zunächst nicht mit einer Maserninfektion in Zusammenhang gebracht. Erst der Hinweis des Gesundheitsamtes auf eitrige Tracheobronchitis und hämorrhagisches Exanthem als in der Literatur beschriebene masernbedingte Komplikationen führte dort zu einer neuen Betrachtungsweise. Eine Inspektion der Mundhöhle, die die für Masern pathognomonischen Veränderungen gezeigt hätte, war unterblieben.

Am 08.03. teilte die Mutter dem Gesundheitsamt mit, dass die beiden jüngeren Geschwisterkinder mit typischen Masernsymptomen in ein Krankenhaus eingewiesen würden. Eine Nachfrage im Krankenhaus bestätigte den Masernverdacht.

Somit war sowohl klinisch wie auch epidemiologisch die Maserninfektion bei dem verstorbenen Mädchen bestätigt.

Nach Rücksprache mit dem Staatlichen Meldezentrum in Dillenburg gelang es, eine asservierte Blutprobe aus der Rechtsmedizin zu erhalten und an das NRZ für Masern zu schicken. Dort gelang der Nachweis von Masern-IgM-Antikörpern und der Masern-Virus-Nachweis mit der PCR. Somit ist nunmehr auch die Diagnose labordiagnostisch gesichert. Gleiches gilt für die beiden Geschwisterkinder.

Zusammenfassend kann davon ausgegangen werden, dass weder Hausärztin oder Notarzt, noch die Rechtsmedizin die Maserninfektion erkannt haben. Eher haben Zufälle wie die aufmerksame Kripobeamtin und die beiläufige Bemerkung einer Schulsekretärin das Gesundheitsamt auf die richtige Spur gebracht. Kriminalistischer Spürsinn, Hartnäckigkeit, Fachwissen und ein wenig Intuition waren letztendlich ausschlaggebend dafür, daß ein tragischer Todesfall von der Öffentlichkeit wahrgenommen werden konnte als dringende Mahnung, bestehende Impflücken zu schließen. Die Eltern des verstorbenen Mädchens haben dabei das Gesundheitsamt sehr unterstützt. Ihnen sei an dieser Stelle ausdrücklich dafür gedankt.

Der Dank richtet sich auch an den Gesundheitsaufseher Richard Eberhard, der den eher beiläufigen Hinweis aus der Schule ernst nahm und damit die Ermittlungen auslöste.

Quelle:
Epidemiologisches Bulletin des Robert-Koch-Instituts 13/2005

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