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Masernerkrankung während der Ferien

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… Fehldiagnose in Schweden mit tödlichen Folgen …

Nach Vorliegen eines abschließenden Berichtes des zuständigen Gesundheitsamtes kann jetzt über vier Masernerkrankungen in einer Jugendgruppe berichtet werden, die im Sommer 1996 während einer Auslandsreise aufgetreten waren. Der Ablauf des Geschehens zeigt einerseits, daß in Ländern mit effektiver Schutzimpfung und dadurch extrem niedriger Morbidität – wie Schweden – in der Praxis u. U. nicht mehr an Masern gedacht wird und daß andererseits bei Masern immer schwere Verläufe möglich sind:

Vom 19.7. bis zum 4.8.96 reisten 29 Jugendliche im Alter von 13 – 19 Jahren gemeinsam nach Schweden. Am Abreisetag erkrankte eine Teilnehmerin mit einer katarrhalischen Symptomatik, trat jedoch nach Konsultation eines Arztes die Reise an. Nachdem zwei Tage später in Schweden ein Exanthem hinzutrat, erfolgte die Vorstellung im örtlichen Krankenhaus. Dort wurde die Diagnose ›Lebensmittelallergie‹ gestellt. Die wegen des schlechten Gesundheitszustandes ihrer Tochter besorgten Eltern organisierten am 23.7. ihren Rückflug nach Deutschland. Ein Hautarzt stellte zu Hause ein morbilliformes Exanthem fest und sicherte die Diagnose ›Masern‹ durch eine serologische Untersuchung. Wenige Tage später erkrankte auch die zu Hause gebliebene Schwester an Masern. Am Aufenthaltsort der Gruppe erkrankten am 29. und 30.7. drei weitere Jugendliche mit Fieber und generalisiertem Hautausschlag und wurden am 1. und 2.8. ebenfalls im Krankenhaus vorgestellt. Dort wurde in einem Fall ›Scharlach‹ diagnostiziert, in zwei Fällen der Verdacht auf Scharlach geäußert und eine entsprechende Behandlung eingeleitet. Das 15jährige Mädchen, bei dem die Diagnose ›Scharlach‹ gestellt worden war, trat am 4.8. mit den anderen die Rückreise in einem Bus an. Auf der Überfahrt von Rødby nach Puttgarden erschlechterte sich der Zustand rapide, sie war nicht mehr ansprechbar und starb trotz Reanimationsmaßnahmen im Rettungswagen auf der Fahrt in das Krankenhaus Burg auf Fehmarn. Die Obduktion erfolgte am 6.8., dabei wurde eine Enzephalitis festgestellt.

Nachdem das für den Wohnort des Mädchens zuständige Gesundheitsamt das obduzierende Rechtsmedizinische Institut auf die vorliegenden epidemiologischen Beobachtungen hingewiesen hatte (8.8.), wurde nachträglich Sektionsmaterial an das Nationale Referenzzentrum für Masern, Mumps und Röteln am RKI übergeben. Dort konnten mit drei verschiedenen Testmethoden IgM-Masernantikörper im Serum nachgewiesen werden. Nach den damit vorliegenden Befunden dürfte der Tod infolge eines zentralen Regulationsversagens bei Masernenzephalitis eingetreten sein. Negative PCR-Befunde stehen dieser Aussage nicht entgegen, weil das vorliegende Untersuchungsmaterial vermutlich nicht mehr geeignet war (Eingang erst 8 Tage nach der Obduktion). – Die zwei anderen Erkrankten wurden nach der Ankunft in Deutschland in das Krankenhaus Eutin aufgenommen, wo bei beiden die Diagnose ›hämorrhagische Masern‹ gestellt wurde. – Alle vier Erkrankten waren nicht gegen Masern geimpft.

Kommentar: Bekanntlich sind im Jahr 1996 Masern in weiten Teilen Deutschlands gehäuft aufgetreten (s. a. Epid. Bull. 46/96: 317 f). Es ist heute vielfach nicht mehr so bewußt wie früher, daß das Masernvirus durch seinen Pneumotropismus, Neurotropismus und eine deutliche Immunsuppression belastend und gefährlich für den Organismus sein kann. Auf 500– 2.000 Masernerkrankungen ist erfahrungsgemäß mit einer Masernenzephalitis zu rechnen. Diese ist mit einer hohen Letalität (10 – 20 %) und einer hohen Defektheilungsrate (bis zu 30 %) belastet. Bisher sind dem Nationalen Referenzzentrum durch diagnostische Anforderungen und weitere Informationen mindestens 10 Masernerkrankungen mit einem tödlichen Ausgang im Jahr 1996 bekannt geworden. Die Zahlen der Todesursachenstatistik des Statistischen Bundesamtes liegen noch nicht vor. – In einer geimpften Population, selbst wenn sie, wie gegenwärtig in Deutschland, ›suboptimal‹ durchgeimpft ist, tritt im Vergleich zur Vorimpfära das Phänomen einer Verschiebung in höhere Altersklassen in Erscheinung. Mit dieser Verschiebung nimmt in der Regel auch der Anteil schwerer Verlaufsformen zu. – Mit der durch die Impfungen bereits erreichten relativen Seltenheit der Masern ist die klinische Verdachtsdiagnose ›Masern‹ vor allem für jüngere Ärzte schwierig zu stellen. Es helfen:

Fortbildung einerseits und Labordiagnose andererseits! Masernimpfungen bewirken einen individuellen Schutz und erhöhen zugleich den kollektiven Impfschutz, der die weitere Viruszirkulation erschwert und schließlich unterbindet.

Quelle:
Epidemiologisches Bulletin 12 / 1997

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