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Krafeld, der Wiederholungstäter

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2006-09-17, 20:54 [Sunday]

… Impfgegner diffamiert Ärzte …

Kreuzritter Krafeld auf Feldzug
Kreuzritter Krafeld auf Feldzug
Traunstein/Rosenheim/Dortmund (kd) – Ein heute 57-jähriger [Anm.d.R. ∴Karl Krafeld] verlor 1993 seinen Freund, der an Aids starb. In der Folge setzte sich der Sozialpädagoge intensiv mit der Aids-Problematik auseinander. Das machte ihn zum erklärten Impfgegner.

Sein Feldzug gegen das Impfen brachte dem 57-Jährigen jetzt eine Geldstrafe von 1.800 Euro wegen kollektiver Beleidigung der Rosenheimer Ärzte ein. Auf seine Berufung hin bestätigte das Traunsteiner Landgericht zwar den Schuldspruch aus erster Instanz durch das Amtsgericht Rosenheim, reduzierte die Geldstrafe jedoch von 2.100 Euro auf 1.800 Euro.

Der 57-jährige Verlagsangestellte ist Vorsitzender eines Vereins, der sich dem Kampf gegen Impfen widmet. Seine Beleidigungsstraftat hatte eine längere Vorgeschichte, in der es um öffentliche Veranstaltungen des Vereins im Herbst 2001 in Rosenheim ging.

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Krimineller Krafeld

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2002-12-11, 21:09 [Wednesday]

… Impfgegner von Gericht verurteilt …

Rosenheim (la) – Weil er Ärzte, speziell den Rosenheimer Mediziner Dr. Nikolaus Klecker, in einem Flugblatt mit “Terroristen gleichgesetzt” habe, die Patienten “Nervengift” implantierten, wurde gestern der arbeitslose 52-jährige Karl Krafeld aus Dortmund vom Amtsgericht Rosenheim zu einer Geldstrafe von 140 Tagessätzen zu je 15 Euro verurteilt.

In der Urteilsbegründung erklärte das Gericht, dass mit der Feststellung von Karl K., in seinem Flugblatt, das er dem Rosenheimer Mediziner sogar persönlich zugestellt habe, eindeutig der Tatbestand der “formalen Beleidigung und Ehrverletzung” erfüllt sei.

Das Argument des Impfgegners aus Nordrhein-Westfalen, der sich selbst verteidigte, man habe im Prozess keinen Gegenbeweis für seine These vorgelegt, dass Impfen gesundheitsschädlich sei und die Anklage deshalb unberechtigt wäre, ließ das Gericht nicht gelten.

Der Staatsanwalt warf dem Angeklagten zudem vor, keine Reue gezeigt zu haben. Eine Strafmilderung sei deshalb nicht angebracht. Da eine große Zahl von Impfgegnern im Gerichtssaal immer wieder lautstark ihre Sympathien für den Angeklagten bekundeten, mahnte das Gericht wiederholt zur Ruhe. Der Saal dürfe nicht als Platz für eine “Show” oder ein “Event” missbraucht werden.

Der 52-jährige Angeklagte nahm das Urteil unter Protest entgegen. Er kann innerhalb einer Woche Berufung oder Revision einlegen. Nach dem Urteilsspruch kam es erneut zu lautstarken Unmutsäußerungen der Impfgegner. Einen Zuhörer ließ der Richter sogar von Justizbeamten festnehmen, weil er ihn und den Staatsanwalt zuvor übel beschimpft hatte.

Quelle:
Oberbayerisches Volksblatt (OVB) online: Krafeld verurteilt, 10.12.2002 (Hinweis: Linkumstellung seither, Link defekt, auch im Archiv des OVB nicht erreichbar)