Das Verfahren hatte die Beleidigungstatbestände der §§185ff, §194 des Strafgesetzbuches zum Gegenstand. Die Ermittlungen gegen den Angeklagten Lanka wurden aufgrund eines Antrages des Prof. Dr. Reinhard Kurth in die Wege geleitet, nachdem der AIDS-Leugner Lanka dessen Wirken als Präsident des Robert Koch Instituts (RKI) als strafbar gemäß dem Völkerstrafrecht bezeichnete und dies am 06. August 2007 per Fax dem RKI kundtat.
Lanka, in seiner unerschütterlichen Überheblichkeit, zog es vor, seine Verteidigung selbst in die Hand zu nehmen. Ein Unterfangen, welches von Beginn an zum Scheitern verurteilt war und in der folgenden Exklamation Lankas einen denkwürdigen Höhepunkt fand:


